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Titel: Energielieferungsvertrag durch bloße Belieferung
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 22.01.2014
Aktenzeichen: VIII ZR 391/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 14002775 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2014, Seite 98

Energielieferungsvertrag durch bloße Belieferung

- BGH, Urteil vom 22.1.2014 - VIII ZR 391/12 -1

Leitsatz des Gerichts:

Zum Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages durch bloße Belieferung eines unter Zwangsverwaltung stehenden Grundstücks mit Strom.

- Anmerkung von RA Michael Brändle, Freiburg -2

1. Sachverhalt

Klägerin im hier zu besprechenden Verfahren ist der örtliche Strom-Grundversorger. Aus den Gründen geht hervor, dass der Grundversorger rechtlich nicht mit dem Netzbetreiber identisch ist. Beklagter ist der Zwangsverwalter des belieferten Grundstücks. Die Entnahmestelle wird im Tatbestand als…

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