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Titel: Umsatzsteuer; Umgang mit den Leitlinien des gemäß Artikel 398 der Richtlinie 2006/112/EG eingerichteten Mehrwertsteuerausschusses
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 03.01.2014
Aktenzeichen: IV D 1 – S 7072/13/10005, DOK 2013/1164285
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: EU-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 14002782 ebenso Haft 4/2014, Seite 108

Umsatzsteuer; Umgang mit den Leitlinien des gemäß Artikel 398 der Richtlinie 2006/112/EG eingerichteten Mehrwertsteuerausschusses

- BMF, Schreiben vom 3.1.2014 - IV D 1 - S 7072/13/10005, DOK 2013/1164285 -

Der Beratende Ausschuss für die Mehrwertsteuer (»Mehrwertsteuerausschuss«) wurde gemäß Artikel 398 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) eingerichtet.

Er setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen und wird von der Europäischen Kommission geleitet. Da der Mehrwertsteuerausschuss ein ausschließlich beratender Ausschuss ist, dem keine Rechtsbefugnisse übertragen wurden, kann der Mehrwertsteuerausschuss keine…

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