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Schütte, RA Dieter B.

Rechtsanwalt Dieter B. Schütte berät und vertritt bundesweit seit über 20 Jahren öffentliche Körperschaften im Bereich der Daseinsvorsorge sowie Unternehmen der Versorgungswirtschaft, Zweckverbände und Stadtwerke im Bereich Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie im Energie- und Abfallrecht.

Nach dem Studium in Hamburg und Paris sowie Auslandsstationen in Asien wurde Herr Rechtsanwalt Schütte 1985 zur Anwaltschaft zugelassen. Er ist Gründungspartner von Schütte Horstkotte & Partner.

Titel: Zur Unterbrechung der Stromversorgung durch einstweilige Verfügung
Behörde / Gericht: Amtsgericht Oldenburg i.H.
Datum: 22.11.2013
Aktenzeichen: – 18 C 945/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Insolvenzrecht, Verfahrensrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 14002913 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2014, Seite 183

Zur Unterbrechung der Stromversorgung durch einstweilige Verfügung

- AG Oldenburg i.H., Beschluss vom 22.11.2013 - 18 C 945/13 -1 und LG Lübeck, Beschluss vom 7.1.2014 - 1 T 64/13 -

Anmerkung von RA Matthias Veihelmann und RA Dieter B. Schütte, Berlin/Bad Doberan:2

1. Das Amtsgericht Oldenburg i.H. hat mit Beschluss vom 22.11.2013 - 18 C 945/13 - den Antrag einer Strom-Versorgerin (Grundversorgung) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Antrag, wegen Zahlungsrückständen dem Antragsgegner aufzugeben, die Unterbrechung der Stromversorgung zu dulden, zurückgewiesen. Der Antrag sei als Vorwegnahme der Hauptsache unzulässig.

Das…

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