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Titel: Keine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist aus verhaltensbedingten Gründen bei tariflich unkündbaren Mitarbeitern
Behörde / Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (in Stuttgart)
Datum: 25.06.2014
Aktenzeichen: 4 Sa 35/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 14003038 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2014, Seite 250

Keine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist aus verhaltensbedingten Gründen bei tariflich unkündbaren Mitarbeitern

- LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2014 - 4 Sa 35/14 -

Das LAG Baden-Württemberg schließt eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist bei tariflich unkündbaren Mitarbeitern (hier: TVöD) wegen eines Wertungswiderspruchs aus. Die außerordentliche Kündigung sei auf sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet. Gäbe der Arbeitgeber zu erkennen, dass ihm die Beschäftigung während einer sozialen Auslauffrist noch zumutbar sei, begäbe er sich in einen Wertungswiderspruch, der zur Unwirksamkeit der Kündigung führt.

Die beklagte…

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