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Titel: Außerordentliche Kündigung tariflich ordentlich »unkündbarer« Arbeitnehmer wegen häufiger Kurzerkrankungen
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 23.01.2014
Aktenzeichen: 2 AZR 582/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 14003152 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2014, Seite 281

Außerordentliche Kündigung tariflich ordentlich »unkündbarer« Arbeitnehmer wegen häufiger Kurzerkrankungen

- BAG, Urteil vom 23.01.2014 - 2 AZR 582/13 -

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen. Die Klägerin war seit mehr als 30 Jahren bei der Beklagten beschäftigt und tariflich ordentlich unkündbar. In den Jahren 2000 bis 2011 fehlte die Klägerin bei einer 4-Tage-Woche durchschnittlich an 75,25 Arbeitstagen krankheitsbedingt. In den Jahren 2006 bis 2011 leistete die Beklagte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von € 34.432,82 bei einer durchschnittlichen Bruttomonatsvergütung von zuletzt €…

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