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Titel: Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmer
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 19.03.2014
Aktenzeichen: XI B 126/13
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 14003143 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2014, Seite 274

Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmer

- BFH, Beschluss vom 19.03.2014 - XI B 126/13 -

Sachverhalt:

[1] I. Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) ist als städtische Gemeinde Eigentümerin des Stadtbades, das sie zunächst selbst als Betrieb gewerblicher Art (BgA) führte.

[2] Ab dem 1. Januar 2007 verpachtete sie das Freibad. In der Präambel des entsprechenden »Pacht- und Betriebsführungsvertrages « hielten die Vertragsparteien fest, dass die Kosten für den Betrieb nicht durch die Einnahmen gedeckt würden und der Vertrag das Ziel habe, den sicheren Betrieb des Bades weiterhin zu gewährleisten sowie dessen…

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