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Titel: Teilwertabschreibung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG; Voraussichtlich dauernde Wertminderung, Wertaufholungsgebot
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 16.07.2014
Aktenzeichen: IV C 6 – S 2171-b/09/10002, DOK 2014/0552934
Gesetz: EStG
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer: 14003171 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2014, Seite 305

Teilwertabschreibung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG; Voraussichtlich dauernde Wertminderung, Wertaufholungsgebot

- BMF, Schreiben vom 16.07.2014 - IV C 6 - S 2171-b/09/10002, DOK 2014/0552934 -1

(redaktionelle Zusammenfassung mit Hinweisen)

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG kann der niedrigere Teilwert nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 3 EStG gilt ein striktes Wertaufholungsgebot.

I. Ermittlung des Teilwerts

Der Teilwert kann von zum Absatz bestimmten Waren retrograd ermittelt werden (vgl. R 6.8 Abs. 2 EStR). Wenn bei rentabel geführten Betrieben der Verkaufspreis bewusst…

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