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Titel: Grundversorgte Kunden müssen im Preisanpassungsschreiben über Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Preisänderung informiert werden
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 23.10.2014
Aktenzeichen: C-359/11 und C-400/11
Gesetz: AVBGasV, GasGVV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 14003187 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2014, Seite 332

Grundversorgte Kunden müssen im Preisanpassungsschreiben über Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Preisänderung informiert werden

- EuGH, Urteil vom 23.10.2014 - C-359/11 und C-400/11 -

Tenor:

Art. 3 Abs. 5 in Verbindung mit Anhang A der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG und Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang A der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen…

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