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Titel: Kein Recht auf Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer nach dem Subsidiaritätsprinzip
Behörde / Gericht: VGH Hessen
Datum: 05.08.2014
Aktenzeichen: 5 A 884/14.Z
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht, Verfassungsrecht
Dokumentennummer: 15003269 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2015, Seite 28

Kein Recht auf Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer nach dem Subsidiaritätsprinzip

- VGH Hessen, Beschluss vom 05.08.2014 - 5 A 884/14.Z -

Leitsatz des Gerichts:

Den Gemeinden steht - als Bestandteil des verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrechts - bei der Ausübung des Hebesatzbestimmungsrechts ein weiter (kommunalpolitischer) Entscheidungsspielraum zu.

Bei der kommunalen Einnahmebeschaffung bindet § 93 Abs. 2 HGO die Gemeinden zwar haushaltsrechtlich, auf Steuerquellen nur zurückzugreifen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht zur Deckung des Haushalts ausreichen (Subsidiaritätsgrundsatz).

§ 93 Abs. 2 HGO vermittelt den kommunalen…

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