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Titel: Drohung mit Offenlegung von Arbeitgeberfehlverhalten und Vorlage betrieblicher Unterlagen im Prozess
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 08.05.2014
Aktenzeichen: 2 AZR 249/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 15003390 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2015, Seite 62

Drohung mit Offenlegung von Arbeitgeberfehlverhalten und Vorlage betrieblicher Unterlagen im Prozess

- BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 -

Der Kläger, Leiter der Finanzbuchhaltung, hatte im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens wegen einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung die Behauptung aufgestellt, ihm sei gekündigt worden, weil er nicht bereit gewesen sei, private Aufwendungen von Gesellschaftern als Betriebsausgaben zu verbuchen bzw. dies zu dulden. Der entsprechende Schriftsatz war der Arbeitgeberin zuvor zugeleitet worden, verbunden mit dem Angebot, zur Vermeidung der Einreichung über eine einvernehmliche Beendigung zu sprechen. Im weiteren…

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