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Titel: Die Auskunftspflicht des Altkonzessionärs nach einer Neuvergabe des Wegenutzungsrechts umfasst kalkulatorische Netzdaten
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt)
Datum: 11.09.2014
Aktenzeichen: 2 U 122/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Konzessionsabgaberecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15003422 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2015, Seite 83

Die Auskunftspflicht des Altkonzessionärs nach einer Neuvergabe des Wegenutzungsrechts umfasst kalkulatorische Netzdaten

- OLG Naumburg, Urteil vom 11.09.2014 - 2 U 122/13 -*

Das Urteil ist rechtskräftig.

Leitsätze der Redaktion:

  1. Im Rahmen des gesetzlichen Schuldverhältnisses gem. § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG zwischen Alt- und Neukonzessionär besteht gem. § 242 BGB eine Nebenpflicht zur Auskunft über den kalkulatorischen Restwert der zu überlassenden An - lagen.
  2. Der Auskunftsanspruch wird mit Abschluss des neuen Konzessionsvertrags fällig. Danach bestimmt sich auch das anwendbare Recht.
  3. Die Darlegungs- und Beweislast für die Unwirksamkeit des neuen Konzessionsvertrags trägt der Altkonzessionär.
  4. Die…
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