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Titel: Abberufung eines entsandten Aufsichtsratsmitglieds nach dessen weisungswidriger Abstimmung
Behörde / Gericht: Verwaltungsgericht Köln
Datum: 10.12.2014
Aktenzeichen: 4 K 948/14 (rkr.)
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gesellschaftsrecht, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 15003516 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2015, Seite 182

Abberufung eines entsandten Aufsichtsratsmitglieds nach dessen weisungswidriger Abstimmung

- VG Köln, Urteil vom 10.12.2014 - 4 K 948/14 (rkr.) -

Zusammenfassung:

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Abberufung des Stadtverordneten X.F. aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke C1. (T.) GmbH, deren Alleingesellschafterin die Stadt C1. ist. Die Klägerin ist eine Fraktion im beklagten Stadtrat. In seiner Sitzung am 23. Mai 2013 beschloss der Beklagte, dass die Vertreter/innen in der Gesellschafterversammlung der T. GmbH bei der Umorganisation der Geschäftsführung weisungsgemäß abzustimmen haben. Der Stadtrat X.F. hat (wie der Bonner Oberbürgermeister)…

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