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Titel: Geplante Neufassung der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 (KStR 2015) – Änderungen gegenüber den bisherigen Verwaltungsvorschriften
Datum: 01.08.2015
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 15003578 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2015, Seite 236

Geplante Neufassung der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 (KStR 2015) – Änderungen gegenüber den bisherigen Verwaltungsvorschriften

- Dipl.-Bw. (FH) / Dipl.-Vw. / Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter, Untergriesbach -

Die bisherigen Körperschaftsteuer-Richtlinien reichen bis ins Jahr 2004 zurück. In der Zwischenzeit waren einige gesetzliche Änderungen, insbesondere das Jahressteuergesetz 2009 mit der Neuregelung zum steuerlichen Querverbund, zu verzeichnen. Außerdem ergingen etliche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit sowie neue Verwaltungsanweisungen, die in den aktuellen Richtlinien Berücksichtigung finden sollen. Mit dem Schreiben vom 18.05.2015 (IV C 2 - S 2930/08/10006 :004) gab das BMF den Verbänden die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 (KStR 2015). Die für Betriebe gewerblicher Art (BgA) einschlägigen Passagen werden nachfolgend präsentiert (kursiv abgedruckt) und im Hinblick auf die Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtsauslegung erörtert.1

1. Einleitung

Derzeit werden die Körperschaftsteuer-Richtlinien überarbeitet und auf den Rechtsstand 2015 gebracht. Dabei stellte das BMF in Aussicht, dass u.a. die Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände sowie Fach-, Berufs- und Wirtschafts-Verbände und Organisationen in die abschließende Erörterung des Richtlinien-Entwurfs mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit einfließen.

Im Rahmen einer Neufassung der KStR 2015 wird eine Nummerierung umgesetzt, die sich an dem für den Anwender bereits bekannten Stil der amtlichen Einkommensteuer-Richtlinien orientiert. Die Abschnittsnummerierung folgt den Paragraphen des Körperschaftsteuergesetzes. Die KStR 2015 berücksichtigen die zwischenzeitlichen gesetzlichen Änderungen sowie die aktuelle BFH-Rechtsprechung. Sie gelten, soweit sich aus den Vorschriften nichts anderes ergibt, vom Veranlagungszeitraum 2015 an.

(…)

2.1 Beteiligung der jPdöR an Personengesellschaften

Gegenüber R 6 Abs. 2 Satz 2 ff. KStR 2004 soll die körperschaftsteuerliche Behandlung der Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPdöR) an Personen- oder Kapitalgesellschaften mit R 4.1 Abs. 2 Satz 2 KStR 2015 anders geregelt werden. Bislang heißt es, dass die Beteiligung einer jPdöR an einer Mitunternehmerschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG einen BgA begründet. Bald spielt es nach Satz 4 des R 4.1 Abs. 2 KStR 2015 keine Rolle (mehr), ob die Personengesellschaft als Mitunternehmerschaft anzusehen ist oder als gewerblich infizierte bzw. geprägte Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 bzw. Nr. 2 EStG gilt. Aus Sicht des Autors kann die Neufassung insoweit begrüßt werden; schon 2012 wurde in dieser Zeitschrift zusammengefasst: „Die Beteiligung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft generell und nicht nur an einer Mitunternehmerschaft i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begründet einen BgA. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um originär gewerbliche, gewerblich infizierte, gewerblich geprägte, vermögensverwaltende, als Erfüllungsgehilfen „hoheitlich“ tätige oder dauerdefizitäre Personengesellschaften handelt. Lediglich in den Fällen einer Beleihung der Gesellschaft mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben sowie im Rahmen der Amtshilfe zur gemeinsamen Ausübung von hoheitlichen Tätigkeiten liegt kein BgA, sondern ein nicht steuerbarer Hoheitsbetrieb vor.“2

1 Zur Körperschaftsteuer bei Betrieben gewerblicher Art vgl. den neuen Online-Kommentar unter www.online-bibliothek.eu. Das Modul 2 der „Besteuerung der öffentlichen Hand“ charakterisiert alle Formen von BgA. Eine umfängliche Auflistung von Beispielen verdeutlicht, in welchen Fällen ein steuerbarer Betrieb vorliegt. Die Einkommensermittlung bei BgA wird Schritt für Schritt erklärt.

2 Kronawitter, Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an Personengesellschaften als Betriebe gewerblicher Art?, VersorgW 2012, S. 117, S. 126, DokNr. 12001665.

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