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Titel: Erlass eines Beitragsbescheids zählt nicht zur laufenden Betriebsführung der Werkleitung eines Eigenbetriebes
Behörde / Gericht: VG Münster
Datum: 10.09.2015
Aktenzeichen: 3 K 1656/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Recht der kommunalen Betriebe, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 15003673 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2015, Seite 344

Erlass eines Beitragsbescheids zählt nicht zur laufenden Betriebsführung der Werkleitung eines Eigenbetriebes

- VG Münster, Urteil vom 10.09.2015 - 3 K 1656/14 -

Leitsätze des Gerichts:

Der Erlass eines Kanalanschlussbeitragsbescheides ist kein Geschäft der laufenden Betriebsführung, für das die Betriebsleitung eines Eigenbetriebs zuständig ist. Für ein Abweichen von der Zuständigkeit des Bürgermeisters bedarf es einer konkreten Aufgabenübertragung durch gemeindliche Satzung oder einen sonstigen gemeindlichen Organisationsakt.

Zusammenfassung:

Die Klägerin wurde mit Bescheid vom 2.7.2014 vom Betriebsleiter des Eigenbetriebs Abwasserwerk der Beklagten zu einem Kanalanschlussbeitrag…

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