Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff EStG; hier: Photovoltaikanlagen
Behörde / Gericht: Bayerisches Landesamt für Steuern
Datum: 16.09.2015
Aktenzeichen: S 2272.1.1-3/8 St32
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer: 15003698 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2015, Seite 367

Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff EStG; hier: Photovoltaikanlagen

- Bay. Landesamt für Steuern, Verfügung vom 16.09.2015 - S 2272.1.1-3/8 St32 -

Vergütungen für Bauleistungen, die im Inland gegenüber einem Unternehmer i.S.d. § 2 UStG oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erbracht werden, unterliegen dem Steuerabzug (§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG). Der Leistungsempfänger ist verpflichtet vom Rechnungsbetrag 15% einzubehalten, anzumelden und an das Finanzamt abzuführen, es sei denn im Zeitpunkt der Gegenleistung liegt eine gültige Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) vor oder die gesamte Gegenleistung im laufenden…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche