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Titel: System der Anreizregulierung - Ein Praxisbericht
Autor: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Udo Wallmann, Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Linda Hermann
Datum: 01.12.2015
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 15003695 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2015, Seite 361

System der Anreizregulierung - Ein Praxisbericht

- von Dipl.-Wirtsch.-Ing. Linda Hermann und Dipl.-Wirtsch.-Ing. Udo Wallmann, Berlin -*

Gemäß den Vorgaben des § 21a EnWG sollen die Vorgaben der Anreizregulierung den Netzbetreibern »Anreize für eine effiziente Leistungserbringung« setzen. Die Effizienzvorgaben müssen dabei so gestaltet sein, dass der betroffene Netzbetreiber diese unter Nutzung der ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen erreichen und übertreffen kann. Ab der 2. Regulierungsperiode sind bestehende Ineffizienzen über den Zeitraum einer Regulierungsperiode abzubauen. Im Rahmen der Novellierung der Anreizregulierung ist aktuell vorgesehen, die Maßnahmen zur Ermittlung der unternehmensindividuellen Effizienzwerte anzupassen, was unseres Erachtens zu einer Verschärfung des Kostendrucks bei den Netzbetreibern führen wird. Vor diesem Hintergrund haben wir eine Analyse des Status quo bezüglich der Wirkung des aktuellen Systems der Anreizregulierung auf die Netzbetreiber durchgeführt. Anhand eines Praxisbeispiels zeigen wir den Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Netzkosten und der kalenderjährlichen Erlösobergrenze über den Zeitraum einer Regulierungsperiode. Hierbei soll diskutiert werden, ob und wie es einem Netzbetreiber gelingen kann, die ihm auferlegten Effizienzvorgaben zu erfüllen, ohne auf die ihm nach § 21 Abs. 2 EnWG garantierte Verzinsung seines eingesetzten Eigenkapitals zu verzichten. Am Ende ist die Frage zu beantworten, ob das aktuelle System der Anreizregulierung überhaupt geeignet ist, dem Ziel der geplanten Novellierung der Verordnung, die Schaffung eines modernen Regulierungsrahmens für moderne Verteilernetze, gerecht zu werden.

(…)

3.2 Prüfung Opex

Die Höhe der operativen Kosten im Netzbetrieb werden im Wesentlichen durch die Material- und Personalkosten sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestimmt. …

In den Materialkosten sowie den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Positionen enthalten, welche für die Aufrechterhaltung des operativen Netzbetriebes zwingend erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für Wartung und Instandhaltung sowie für Fremdleistungen (z.B. Tiefbau), die Kosten für EDV und die damit verbundenen Dienstleistungen, die Prüfungs- und Jahresabschlusskosten, die Kosten für Schulungen der Mitarbeiter sowie allgemeine Bürokosten (Miete, Telefon, Porto, Gebühren etc.). Hier lassen sich nach unserer Einschätzung aus der Analyse der Netzkosten vieler NB nur sehr begrenzte Einsparpotenziale erzielen. Insofern müsste der NB die an ihn gestellten Senkungsvorgaben im Wesentlichen durch Einsparungen von Kosten im Personalbereich (Dienstleistungsbereich) realisieren. Der Abbau des aktuellen Personalbestandes würde die Arbeitsbedingungen der verbleibenden Mitarbeiter im Netzbetrieb deutlich verschlechtern. Bereits heute sind die freien Kapazitäten der Mitarbeiter im Netzbetrieb aufgrund der stetig steigenden Anforderungen (gesetzlich wie regulatorisch) sehr begrenzt. Eine Reduzierung des fachlich sehr spezialisierten Personals halten wir vor dem Hintergrund der Regelung des § 21a EnWG (Zumutbarkeit) auch nur für sehr eingeschränkt möglich. …

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