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Titel: Berücksichtigung von Leerstandszeiten bei der Vorsteueraufteilung bei Sportstätten
Behörde / Gericht: Finanzgericht Berlin-Brandenburg (in Cottbus) (für Berlin und Brandenburg)
Datum: 13.04.2016
Aktenzeichen: 7 K 7160/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Recht der kommunalen Betriebe, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 16003981 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2016, Seite 313

Berücksichtigung von Leerstandszeiten bei der Vorsteueraufteilung bei Sportstätten

- FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.04.2016 - 7 K 7160/13 -

Revision anhängig; BFH, Az. V R 23/16

Leitsatz der Redaktion:

Der Umfang der zeitlichen Nutzung der Sportanlagen für schulische Zwecke einerseits und für Vermietungszwecke andererseits stellt einen sachgerechten Maßstab zur Vorsteueraufteilung i.S.d. § 15 Abs. 4 UStG dar. Leerstandszeiten zählen nicht zur tatsächlichen Verwendung und können damit nicht allein der gewerblichen Nutzung zugerechnet werden.

Zusammenfassung:

Die Klägerin, die eine sog. Internationale Schule betreibt, begehrt aus den Baukosten für…

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