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Titel: Anmerkung: Energielieferung in der Zwangsverwaltung
Behörde / Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
Datum: 18.02.2016
Aktenzeichen: 3 U 41/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Insolvenzrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 16004016 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2016, Seite 339

Anmerkung: Energielieferung in der Zwangsverwaltung

- OLG Bremen, Urteil vom 18.02.2016 - 3 U 41/12 -*

Anmerkung:

1. Die Klägerin ist Grundversorger in Bremen. Sie beansprucht von dem Beklagten, welcher Zwangsverwalter des Grundstücks ist, eine Vergütung für Stromentnahmen, die in der Zeit von März 2010 bis August 2010 über den auf dem Grundstück befindlichen Zähler erfolgt sind. Die zu diesem Zähler gehörende Entnahmestelle bildete den einzigen Anschluss des Grundstücks an das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung. Sie befand sich in einem Raum, der von der Grundstückseigentümerin, der A GbR, an die A…

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