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Titel: Vorsteuerabzug einer Eigengesellschaft aus der Errichtung einer Sporthalle bei späterer Überlassung der Halle an Vereine
Behörde / Gericht: Finanzgericht Münster
Datum: 03.11.2015
Aktenzeichen: 15 K 1252/14 U
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abgabenordnung, Handelsrecht, Recht der kommunalen Betriebe, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 16003758 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2016, Seite 58

Vorsteuerabzug einer Eigengesellschaft aus der Errichtung einer Sporthalle bei späterer Überlassung der Halle an Vereine

- FG Münster, Urteil vom 03.11.2015 - 15 K 1252/14 U -

Leitsatz der Redaktion:

Einer kommunalen GmbH steht aus den Errichtungskosten einer Sporthalle der Vorsteuerabzug zu, wenn die Halle gegen (ggf. nur niedriges) Entgelt zeitweise an Vereine überlassen wird. Zuschüsse der Stadt an die Vereine in Höhe des zu zahlenden Nutzungsentgelts entfalten insoweit keine schädliche Wirkung.

Zusammenfassung:

Die für die Erstellung und Betreibung von Sportstätten gegründete T GmbH, deren alleinige Gesellschafterin die Stadt I ist, begehrt aus den bei der Errichtung einer…

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