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Titel: Aktuelle Entwicklungen bei der Strom- und Energiesteuer
Datum: 01.04.2016
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: EEG, Energie(wirtschafts)recht, Stromsteuer
Dokumentennummer: 16003798 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2016, Seite 101

Aktuelle Entwicklungen bei der Strom- und Energiesteuer

- von RA/FAStR Ralf Reuter und RA/StB/FAStR Eike Christian Westermann, Düsseldorf - *

Der nachfolgende Beitrag soll wieder über aktuelle Entwicklungen im Strom- und Energiesteuerrecht informieren. So hat das BMF am 4. Januar 2016 Entwürfe zur Änderung der Stromsteuer- und Energiesteuerdurchführungsverordnung sowie eine neue Verordnung zur Umsetzung von Transparenzpflichten für das Energiesteuer- und das Stromsteuergesetz (EnSTransV) veröffentlicht, die derzeit mit den Verbänden abgestimmt werden und in Kürze in Kraft treten sollen. Auch ist zwischenzeitlich die lang erwartete Entscheidung des EuGH zur thermischen Abluftbehandlung ergangen, die weitreichende Auswirkungen in Bezug auf die Anwendung des § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG haben kann. Weitere aktuelle Urteile befassen sich mit den Stromsteuerbegünstigungen für die Stromerzeugung und die landseitige Stromversorgung von Schiffen.

I. Änderungen von StromStV und EnergieStV

Anfang Januar hat das BMF einen Änderungsentwurf zur Strom- und Energiesteuerdurchführungsverordnung veröffentlicht, die in Kürze in Kraft treten sollen. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten der geplanten Änderungen und deren Auswirkungen kurz vor.

1. Ausnahme vom Versorgerbegriff - Stromabgabe an Elektrofahrzeuge

In der aktuellen Fassung des § 1a StromStV finden sich bereits einige Ausnahmetatbestände vom Versorgerstatus, die um weitere Fallgruppen erweitert werden sollen. So soll nach dem aktuellen Verordnungsentwurf derjenige, der Strom zur Nutzung durch bzw. unmittelbar an elektrisch betriebene Fahrzeuge leistet, nicht dadurch schon zum Versorger werden. In der Vergangenheit war umstritten, ob Betreiber von Ladesäulen oder Ladepunkten sowie ggf. auch Elektromobilitätsdienstleister stromsteuerrechtlich Versorger sind.

2. Ausnahme vom Versorgerbegriff - innerbetriebliche Stromleistung

Auch innerbetriebliche Stromleistungen an andere Unternehmen, die den Strom im Betrieb des Stromleistenden entnehmen und ihm die daraus erbrachte Leistung schulden, sollen

nicht den Versorgerstatus begründen. (…)

4. Neue Anzeige- und Erklärungspflichten für Unternehmen nach der EnSTransV

Neben den v.g. Durchführungsverordnungen wurde vom BMF am 4. Januar 2016 auch der Entwurf einer neuen Verordnung zur Umsetzung von Transparenzpflichten für das Energiesteuer- und das Stromsteuergesetz (EnSTransV) vorlegt, mit der bestimmte Vorgaben des Europäischen Beihilfenrechts umgesetzt werden sollen. Die Verordnung regelt eine neue Anzeige- bzw. Erklärungspflicht für Unternehmen, die eine beihilfenrechtlich relevante Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder Steuerentlastung in Anspruch nehmen. (...)

III. Aktuelle Rechtsprechung

1. EuGH versagt die Entlastung für die thermische Abluftbehandlung

Der EuGH1 hat zur Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG und der darin vorgesehenen Steuerentlastungsmöglichkeit für Energieerzeugnisse zur thermischen Abfall- und Abluftbehandlung entschieden. Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass in dem Urteilsfall das Erdgas, das zur Vernichtung von giftigen Prozessgasen verheizt wird, nicht zu einem doppelten Verwendungszweck eingesetzt wird und daher nicht nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG entlastet werden kann. …

* Die Verfasser sind für die WIBERA AG in Düsseldorf tätig.

1 EuGH, Beschluss vom 17.12.2015- C-529/14, VW-DokNr.16001600.

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