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Titel: Eigentum an PKK-Verpackungen
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 16.10.2015
Aktenzeichen: V ZR 240/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Entsorgungsrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 16003801 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2016, Seite 114

Eigentum an PKK-Verpackungen

- BGH, Urteil vom 16.10.2015 - V ZR 240/14 -*

Leitsatz des Gerichts:

Für wen eine Übereignungsofferte »an den, den es angeht« angenommen werden soll, bestimmt sich allein nach dem Willen des Empfängers der Erklärung. Will dieser selbst Eigentum erwerben, scheidet ein Eigentumserwerb eines anderen auch dann aus, wenn der Eigenerwerbswille im Innenverhältnis zu diesem pflichtwidrig ist.

Anmerkung:

1. Die Parteien streiten um die Eigentumsverhältnisse an gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK-Verpackungen). Der beklagte Landkreis ist in seinem…

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