Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier- oder digitaler Form
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Niedersachsen
Datum: 05.10.2015
Aktenzeichen: S 2137 – 106 – St 221/St 222
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Abgabenordnung, Einkommensteuer/SolZ, Handelsrecht, Jahresabschluss
Dokumentennummer: 16003837 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2016, Seite 150

Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier- oder digitaler Form

- OFD Niedersachsen, Verfügung vom 05.10.2015 - S 2137 - 106 - St 221/St 222 -

I. Rückstellung dem Grunde nach

Für die zu erwartenden Aufwendungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, weil dafür eine öffentlich-rechtliche Aufbewahrungspflicht (§ 257 HGB, § 147 AO sowie Einzelsteuergesetze) besteht (BFH-Urteil vom 19.August 2002, BStBl 2003 II S. 131). Die Passivierungspflicht besteht sowohl in der Handelsbilanz als auch (über den Maßgeblichkeitsgrundsatz) in der Steuerbilanz.

Bei der Bildung dieser…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche