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Titel: Steuerrechtlicher Querverbund – Abhängigkeit einer Zusammenfassung von BgA von zuvor getroffenen gesellschaftsrechtlichen Zuordnungen
Behörde / Gericht: Finanzgericht Nürnberg
Datum: 16.06.2015
Aktenzeichen: 1 K 1305/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 16003838 ebenso Versorgungswirtschaft5/2016, Seite 152

Steuerrechtlicher Querverbund – Abhängigkeit einer Zusammenfassung von BgA von zuvor getroffenen gesellschaftsrechtlichen Zuordnungen

- FG Nürnberg, Urteil vom 16.06.2015 - 1 K 1305/13 -*

Revision ist eingelegt; BFH, Az. I R 83/15

Leitsatz der Redaktion:

Mit der Zuordnungsentscheidung in Form einer gemeinsamen Gewinnermittlung innerhalb einer Kommanditgesellschaft hat die jPdöR dort den BgA Freibad bereits mit den Versorgungs- und Verkehrsbetrieben zusammengefasst. Der unmittelbar von der jPdöR betriebene BgA Hallenbad kann mit dem BgA »Beteiligung an der KG« keinen (weiteren) steuerlichen Querverbund begründen.

Zusammenfassung:

Die Körperschaft des öffentlichen Rechts A. betrieb im Streitjahr 2008 als…

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