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Titel: Zahlungsmöglichkeiten i.S.d. § 41 Abs. 2 EnWG
Datum: 01.05.2016
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 16003832 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2016, Seite 141

Zahlungsmöglichkeiten i.S.d. § 41 Abs. 2 EnWG

- von RA Michael Brändle, Freiburg -*

Nach den § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG sind dem Kunden »vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten«. Nach den zugrunde liegenden Richtlinien soll der Kunde »über ein breites Spektrum an Zahlungsmodalitäten verfügen können«:

EnWG § 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden

(2) 1Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.

Richtlinie 2009/73/EG Anhang I

(1) … soll … sichergestellt werden, dass die Kunden … d) über ein breites Spektrum an Zahlungsmodalitäten verfügen…

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