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Titel: BAG: Elternzeitverlangen per Telefax oder E-Mail unwirksam
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 10.05.2016
Aktenzeichen: 9 AZR 145/15
Gesetz: BEEG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 16003866 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2016, Seite 191

BAG: Elternzeitverlangen per Telefax oder E-Mail unwirksam

- BAG, Urteil vom 10.05.2016 - 9 AZR 145/15 -

Die Parteien streiten im Kündigungsschutzverfahren darüber, ob bei Ausspruch der Kündigung der Sonderkündigungsschutz gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG zu beachten war.

Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 15.11.2013 gekündigt. Hiergegen legte die Arbeitnehmerin eine Kündigungsschutzklage ein und berief sich darauf, sie habe dem Arbeitgeber nach der Geburt per Telefax am 10.06.2013 mitgeteilt, dass sie Elternzeit für zwei Jahre in Anspruch nehme. Der Arbeitgeber habe daher das Arbeitsverhältnis wegen § 18…

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