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Titel: Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG mittels eines Blockheizkraftwerks
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 11.05.2016
Aktenzeichen: IV C 2 – S 2706/08/10004 :004, DOK 2016/0440570
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 16003901 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2016, Seite 219

Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG mittels eines Blockheizkraftwerks

- BMF, Schreiben vom 11.05.2016 - IV C 2 - S 2706/08/10004 :004, DOK 2016/0440570 -

Nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG können Betriebe gewerblicher Art (BgA) zusammengefasst werden, wenn zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht. Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind bei der Zusammenfassung mittels eines Blockheizkraftwerks (BHKW) stets die Verhältnisse des Einzelfalls maßgebend. Bei…

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