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Titel: Anmerkung: Zeitpunkt der Kündigung bei Preisanpassung; fingierte Zustimmung bei unterlassener Kündigung
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 09.12.2015
Aktenzeichen: VIII ZR 349/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 16003920 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2016, Seite 238

Anmerkung: Zeitpunkt der Kündigung bei Preisanpassung; fingierte Zustimmung bei unterlassener Kündigung

- BGH, Urteil vom 09.12.2015 - VIII ZR 349/14 -*

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sonderverträgen enthaltene Klausel:

    »Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.«

    ist wirksam.

  2. Die Klausel:

    »Anpassungen des Vertrags, ausgenommen Preisanpassungen und vertragswesentliche Regelungen, werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 6 Wochen zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens schriftlich…

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