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Titel: Absolute Verschlechterung durch den Wegfall eines Gehweges
Behörde / Gericht: Verwaltungsgericht Greifswald
Datum: 20.08.2015
Aktenzeichen: 3 A 1107/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 16003955 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2016, Seite 283

Absolute Verschlechterung durch den Wegfall eines Gehweges

- VG Greifswald, Urteil vom 20.08.2015 - 3 A 1107/13 -

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der in der Verbesserung der Teilrichtung »Fahrbahn« liegende straßenbaubeitragsrechtliche Vorteil wird nicht dadurch kompensiert, dass im Zuge der Baumaßnahme ein ursprünglich vorhandener Gehweg beseitigt wurde, wenn es sich dabei um ein nur auf Teilstrecken der Verkehrsanlage vorhandenes Provisorium handelte.
  2. Es ist zweifelhaft, ob ein nutzungsbezogener gewerblicher Artzuschlag bei einem Grundstück anfällt, das an wechselnde Feriengäste vermietet wird.

Der Kläger, welcher eine Pension betreibt,…

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