Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Anmerkung: Videoüberwachung durch ÖPNV, Informationszugang Planung Kohlekraftwerk, presserechtlicher Auskunftsanspruch
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (in Koblenz)
Datum: 10.06.2016
Aktenzeichen: 10 A 10878/15
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 16003948 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2016, Seite 273

Anmerkung: Videoüberwachung durch ÖPNV, Informationszugang Planung Kohlekraftwerk, presserechtlicher Auskunftsanspruch

Leitsatz der Redaktion:

Private Unternehmen der Daseinsvorsorge mit öffentlichem Eigentümer, können »Behörden« im Sinne des Datenschutz-, Informationsfreiheits- und Presserechts sein.

Leitsatz der Redaktion zu OVG Koblenz:

Die aktienrechtliche Verschwiegenheitspflicht geht landesrechtlichen Bestimmungen über die Informationsfreiheit vor.

Anmerkung:1

1. In der vom VG Hannover entschiedenen Sache erbringt die klagende üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG2 als Beteiligungsunternehmen in einer Holding unter kommunaler Kontrolle aufgrund eines öffentlichen…

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