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Titel: Einstweilige Verfügung auf Duldung der Unterbrechung der Stromversorgung keine Vorwegnahme der Hauptsache
Behörde / Gericht: Landgericht Wuppertal
Datum: 18.06.2015
Aktenzeichen: 9 S 66/15
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 17004082 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2017, Seite 19

Einstweilige Verfügung auf Duldung der Unterbrechung der Stromversorgung keine Vorwegnahme der Hauptsache

- LG Wuppertal, Urteil vom 18.06.2015 - 9 S 66/15 -*

Leitsätze der Redaktion:

  1. Das Versorgungsunternehmen übt durch die temporäre Versorgungsunterbrechung das ihm zustehende Zurückbehaltungsrecht aus, um ein weiteres Anwachsen der Zahlungsrückstände zu verhindern.
  2. Das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Verfügungsverfahren dient dem Zweck, zu verhindern, dass der Anspruchsinhaber unter Umgehung des Hauptsacheverfahrens und unter Ausnutzung der erleichterten Voraussetzungen für den Erlass eines Titels im einstweiligen Verfügungsverfahren bereits…
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