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Titel: Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen ein privates Versorgungsunternehmen in öffentlicher Hand
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 16.03.2017
Aktenzeichen: I ZR 13/16
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 17004373 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2017, Seite 304

Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen ein privates Versorgungsunternehmen in öffentlicher Hand

- BGH, Urteil vom 16.03.2017 - I ZR 13/16 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Begriff der Behörde im Sinne des presserechtlichen Auskunftsanspruchs gemäß § 4 Abs. 1 LPresseG NW erfasst auch juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand beherrscht und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge, eingesetzt werden.
  2. Eine Beherrschung in diesem Sinne ist in der Regel anzunehmen, wenn mehr als die Hälfte der Anteile der privatrechtlichen juristischen Person unmittelbar oder mittelbar im Eigentum der öffentlichen Hand steht…
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