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Titel: Grundsätzlich keine Klagebefugnis der Gemeinden gegen Gewerbesteuermessbescheide
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 21.06.2017
Aktenzeichen: IV B 8/16
Gesetz: GewStG, FGo
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gewerbesteuer
Dokumentennummer: 17004449 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2017, Seite 366

Grundsätzlich keine Klagebefugnis der Gemeinden gegen Gewerbesteuermessbescheide

- BFH, Beschluss vom 21.06.2017 - IV B 8/16 -*

Leitsatz der Redaktion:

Den Gemeinden steht gegen Gewerbesteuermessbescheide der Finanzämter ein Klagerecht grundsätzlich nicht zu. Nur unter den Voraussetzungen des § 40 Abs. 3 FGO hat sie in ihrer Eigenschaft als Gewerbesteuerberechtigte eine Klagebefugnis.

Zusammenfassung:

Das FG Köln (Urteil vom 14.01.2016 - 13 K 1398/13, VW-DokNr. 16001601) hat die Klage einer Gemeinde abgewiesen, die sich gegen die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags wehren wollte. Nach § 40 Abs. 3 FGO ist eine Gemeinde von der Möglichkeit der…

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