Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Zur Wirksamkeit einer Vereinbarung individueller Netzentgelte i.S.d. § 19 Abs. 2 StromNEV zwischen zwei Organisationseinheiten einer Gesellschaft
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 29.06.2016
Aktenzeichen: VI-3 Kart 95/15 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Rechtsstand: Rechtsbeschwerde ist zugelassen.
Dokumentennummer: 17004143 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2017, Seite 78

Zur Wirksamkeit einer Vereinbarung individueller Netzentgelte i.S.d. § 19 Abs. 2 StromNEV zwischen zwei Organisationseinheiten einer Gesellschaft

- OLG Düsseldorf vom 29.06.2016 - VI-3 Kart 95/15 (V) -

Rechtsbeschwerde ist zugelassen.

Leitsatz des Gerichts:

Eine »Vereinbarung individueller Netzentgelte« im Sinne des § 19 Abs. 2 S. 4 StromNEV 2013 erfordert eine zivilrechtlich wirksame Regelung zweier Rechtssubjekte.

Sachverhalt:

Die Antragstellerin ist eine Tochtergesellschaft der A. AG und betreibt die Energieversorgung für die …. Da an das Netz der Antragstellerin weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind, besteht keine Verpflichtung, den Netzbetrieb in eine Tochtergesellschaft auszulagern. Der Netzbetrieb ist…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche