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Titel: Aufbewahrung und Archivierung von elektronischen Kontoauszügen
Behörde / Gericht: Bayerisches Landesamt für Steuern
Datum: 20.01.2017
Aktenzeichen: S-0317 1.1 – 3/5 St 42
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Abgabenordnung
Dokumentennummer: 17004184 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2017, Seite 114

Aufbewahrung und Archivierung von elektronischen Kontoauszügen

- Bay. Landesamt für Steuern - Verfügung vom 20.01.2017 - S-0317 1.1 - 3/5 St 42 -

Als Alternative zum Papierauszug gewinnt der elektronische Kontoauszug immer stärker an Bedeutung. Kontoauszüge werden zunehmend in digitaler Form von den Banken an ihre Kunden übermittelt. Teilweise handelt es sich um Unterlagen in Bilddateiformaten (z.B. Kontoauszüge im tif- oder pdf-Format), teilweise auch um Daten in maschinell auswertbarer Form (z.B. als csv-Datei). Da an elektronische Kontoauszüge keine höheren Anforderungen als an elektronische Rechnungen zu stellen sind, werden…

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