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Titel: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Gemeinderabatts nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 24.05.2017
Aktenzeichen: III C 2 – S 7200/13/10002 an Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Deutscher Städtetag und Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Konzessionsabgaberecht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 17004289 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2017, Seite 208

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Gemeinderabatts nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV)

- BMF, Schreiben vom 24.05.2017 - III C 2 - S 7200/13/10002, an BDEW, Deutscher Städtetag und VKU -

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung des Bundes und der Länder: Bei dem der Kommune im Rahmen des Abschlusses eines Konzessionsvertrags durch den Netzbetreiber bzw. Netzeigentümer eingeräumten Gemeinderabatt nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) handelt es sich um ein (zusätzliches) Entgelt für die Überlassung einfacher oder ausschließlicher Wegerechte durch die Kommune an den Netzbetreiber bzw. Netzeigentümer.

Diese…

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