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Titel: Erneute Vorlagefrage an den EuGH zu Transparenzanforderungen einer Tarifänderung für Gaslieferungen eines Kommunalunternehmens; direkte Information der Kunden
Behörde / Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
Datum: 19.05.2017
Aktenzeichen: 2 U 115/16
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 17004324 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2017, Seite 246

Erneute Vorlagefrage an den EuGH zu Transparenzanforderungen einer Tarifänderung für Gaslieferungen eines Kommunalunternehmens; direkte Information der Kunden

- OLG Bremen, Beschluss vom 19.05.2017 - Az. 2 U 115/16 -

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  1. Ist Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang A Buchstabe b und c der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG (ABl. L 175/157) dahin auszulegen, dass die unterbliebene rechtzeitige und direkte Information der Gaskunden über Voraussetzungen, Anlass und Umfang…
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