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Titel: Ermäßigter Steuersatz beim Legen von Hausanschlüssen durch Bauunternehmen
Behörde / Gericht: Finanzgericht Berlin-Brandenburg (in Cottbus) (für Berlin und Brandenburg)
Datum: 04.04.2017
Aktenzeichen: 2 K 2309/15
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer, Wasserrecht
Dokumentennummer: 17004351 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2017, Seite 278

Ermäßigter Steuersatz beim Legen von Hausanschlüssen durch Bauunternehmen

- FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 04.04.2017 - 2 K 2309/15 -*

Revision ist zugelassen.

Leitsatz der Redaktion:

Für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage 2 muss die Hauswasseranschlussleistung und die Wasserbereitstellung nicht durch ein und denselben Unternehmer erfolgen (entgegen BMF-Schreiben vom 7.4.2009, IV B 8 - S 7100/07/10024, BStBl 2009 I S. 531, VersorgW 2009, 284, DokNr. 09000507).

Zusammenfassung:

Die Klägerin, ein Tiefbauunternehmen, hat ab dem Jahr 2009 Umsätze aus Leistungen für die…

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