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Titel: Bundesrechnungshof/IDW: Diskussion über ESPSAS - Rechnungslegung im öffentlichen Sektor
Behörde / Gericht: Bundesrechnungshof BHR
Datum: 15.11.2017
Artikeltyp: Im Focus
Kategorien: Abschluss-/Wirtschaftsprüfung, Bilanzsteuerrecht, Jahresabschluss
Dokumentennummer: 18002119

Bundesrechnungshof/IDW: Diskussion über ESPSAS - Rechnungslegung im öffentlichen Sektor

Die EU-Kommission strebt harmonisierte Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (EPSAS) in den Mitgliedstaaten an. Hierzu veröffentlichte der Bundesrechnungshof (BRH) am 15.11.2017 einen Sonderbericht. Der BRH lehnt die verpflichtende Einführung von EPSAS ab. Das Ziel einer nachhaltigen Tragfähigkeit öffentlicher Haushalte werde verfehlt. Darüber hinaus hält der BRH das Projekt angesichts der unterschiedlichen Verwaltungs- und Kontrollstrukturen in den Mitgliedstaaten auch für nicht umsetzbar.

Das IDW hat zu dem Sonderbricht kritisch Stellung genommen. In mehreren Schreiben stehen IDW und BRH im Austausch über ihre Positionen zur Einführung der EPSAS in Deutschland. Das IDW betont dabei die Differenzierung grundsätzlicher Diskussionsstränge, wie etwa der Reformbedarf von der Kameralistik hin zur Doppik. So sollte der Bund seine Vermögensrechnung auf Basis einer in sich konsistenten Datenbasis und nicht anhand fehleranfälliger Nebenrechnungen vervollständigen. Dies leiste, so das IDW weiter, eine doppische, periodengerechte Rechnungslegung besser als eine zahlungsstrombasierte. Ebenso stelle sich die Frage der Harmonisierung. Zumindest innerhalb Deutschlands zwischen den Ebenen Bund/Länder/Kommunen und zwischen den Bundesländern sei nach dem IDW eine Harmonisierung unerlässlich, wenn ein Mindestmaß nationaler Transparenz und Rechenschaft sichergestellt werden soll. Hinsichtlich der Ausgestaltung doppischer Rechnungslegungsstandards vereist das IDW darauf, dass sich in Europa eine mehrheitliche Unterstützung für eine Pflicht zur Anwendung der IPSAS oder jedenfalls daraus abgeleiteter EPSAS entwickle. Für eine europäische Harmonisierung wäre es wenig zielführend, wenn jeder Mitgliedstaat versuchte, seine nationalen Regelungen durchzusetzen.

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