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Titel: Betriebliches Eingliederungsmanagement keine Voraussetzung für Versetzung von Nacht- und Wechselschicht nach Krankheit
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 18.10.2017
Aktenzeichen: 10 AZR 47/17
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 18004537 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2018, Seite 28

Betriebliches Eingliederungsmanagement keine Voraussetzung für Versetzung von Nacht- und Wechselschicht nach Krankheit

- BAG, Urteil vom 18.10.2017 - 10 AZR 47/17 -

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Versetzung. Der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer, nach längerer Krankheit und der Durchführung eines sogenannten Rückkehrgespräches, von einer Dauernachtschicht in die Wechselschicht versetzt. Ein betriebliches Eingliederungsmanagement war nicht durchgeführt worden. Der Arbeitnehmer war gegen diese Versetzung vorgegangen u.a. mit dem Argument, dass vor der Versetzung ein betriebliches Eingliederungsmanagement hätte durchgeführt werden müssen.

Das BAG hob die der Klage…

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