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Titel: Befreiung von der Abwasserabgabe nur bei Vorhandensein einer gültigen wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 20.11.2017
Aktenzeichen: 9 A 1686/11
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 18004942 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2018, Seite 350

Befreiung von der Abwasserabgabe nur bei Vorhandensein einer gültigen wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis

- OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2017 - 9 A 1686/11 -*

Leitsätze des Gerichts (Auszug):

  1. Die Abgabefreiheit gemäß § 7 Abs. 2 AbwAG i.V.m. § 73 Abs. 2 Satz 1 und 2 LWG NRW a.F. ist grundsätzlich nur bei Vorhandensein einer in dem betreffenden Veranlagungsjahr gültigen wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis zu gewähren (Fortentwicklung der Rechtsprechung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20.04.2004, 9 A 3750/02).
  2. Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn eine wasserrechtliche Duldung lediglich den Zeitraum zwischen dem Gültigkeitsende einer alten und dem Geltungsbeginn…
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