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Titel: Gleichbehandlung von ein- und zweigeschossig bebaubaren Grundstücken
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 11.10.2017
Aktenzeichen: OVG 9 N 32.15
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 18004940 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2018, Seite 348

Gleichbehandlung von ein- und zweigeschossig bebaubaren Grundstücken

- OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2017 - OVG 9 N 32.15 -*

Leitsatz der Redaktion:

Von einem bebauten Einfamilienhausgrundstück mit ein- oder zweigeschossiger Bebauung geht unabhängig von der Zahl der Bewohner ein Grundstock an Erschließungsverkehr aus, sodass im Zuge der Typisierung in der Straßenbaubeitragssatzung für ein- und zweigeschossig bebaubare Grundstücke gleichermaßen der Nutzungsfaktor 1,0 vorgesehen sein kann.

Das VG hat die dem Straßenbaubeitragsbescheid zu Grunde liegende Straßenbaubeitragssatzung als nichtig angesehen, weil die in der Satzung…

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