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Titel: Absetzmenge bei einem ungeplanten »Wasserverlust« infolge eines Rohbruchs
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 22.02.2018
Aktenzeichen: OVG 9 N 217.13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 18004980 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2018, Seite 366

Absetzmenge bei einem ungeplanten »Wasserverlust« infolge eines Rohbruchs

- OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2018 - OVG 9 N 217.13 -*

Leitsatz der Redaktion:

Bei einem ungeplanten »Wasserverlust« infolge eines Rohrbruchs wäre es überzogen, einen Nachweis der Absetzmenge durch eine geeichte Messeinrichtung zu verlangen. Der Grundstückseigentümer muss das Vorhandensein eines Rohrbruchs aber dartun und belegen, mit dem sich der Verbleib einer erheblichen Frischwassermenge außerhalb der Kanalisation schlüssig erklären lässt.

Mit seinem Berufungszulassungsantrag wendet sich der Kläger weiterhin gegen einen Schmutzwassergebührenbescheid.…

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