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Titel: Pflicht zum Erlass oder Aufrechterhaltung einer Straßenausbaubeitragssatzung nach rechtsaufsichtlicher Beanstandung
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 09.11.2016
Aktenzeichen: 6 B 15.2732
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 18004573 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2018, Seite 59

Pflicht zum Erlass oder Aufrechterhaltung einer Straßenausbaubeitragssatzung nach rechtsaufsichtlicher Beanstandung

- VGH Bayern, Urteil vom 09.11.2016 - 6 B 15.2732 -

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Gemeinden sind nach der Soll-Vorschrift des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG grundsätzlich verpflichtet, für die Erneuerung oder Verbesserung von Ortsstraßen und beschränkt- öffentlichen Wegen (Straßenausbau-)Beiträge von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der bevorteilten Grundstücke zu erheben und insbesondere eine entsprechende Beitragssatzung zu erlassen.
  2. Nur unter besonderen - atypischen - Umständen darf eine Gemeinde von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen absehen und dadurch die…
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