Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin

Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter ist auf die Beratung und Prüfung kommunaler Betriebe spezialisiert.

Gegenstand der Beratung sind alle Fragen der Rechnungslegung insbesondere von Energie- und Wasserversorgungsunternehmen sowie Abfall- und Abwasserentsorgungseinrichtungen. Darüber hinaus bilden Fragestellungen der Besteuerung von Gebietskörperschaften (Betriebe gewerblicher Art) und Eigengesellschaften sowie die Strom- und Energiesteuern einen Schwerpunkt, wobei die europarechtlichen Einflüsse immer häufiger ein besonderes Augenmerk verlangen. Schließlich zählt die Neustrukturierung von Betrieben und deren Organisations- und Rechtsformen zu seinem Aufgabengebiet.

Zu diesen und angrenzenden Themenkreisen hat Herr Kronawitter diverse Schriften veröffentlicht.

 

Titel: Abgrenzung von Probebetrieb und Provisorium
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 09.03.2017
Aktenzeichen: 20 ZB 15.1708
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 18004640 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2018, Seite 123

Abgrenzung von Probebetrieb und Provisorium

- VGH Bayern, Beschluss vom 09.03.2017 - 20 ZB 15.1708 -

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die Abnahme i.S.d. § 640 BGB hat allein vertragsrechtliche Bedeutung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, nicht jedoch für den Zeitpunkt der möglichen Inanspruchnahme der Entwässerungseinrichtung.
  2. Ob eine leitungsgebundene öffentliche Einrichtung (noch) als Provisorium anzusehen ist, mit der Folge, dass hierfür noch keine Beiträge verlangt werden dürfen, hängt maßgeblich von den Planungsabsichten des Einrichtungsträgers ab. Ein Probebetrieb der Einrichtung rechtfertigt nicht die…
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