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Titel: Anmerkung und Zusammenfassung: Durchführung eines Stromkonzessionsvergabeverfahrens gemäß §§ 46 ff. EnWG
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 03.11.2017
Aktenzeichen: 11 U 51/17 (Kart)
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Konzessionsabgaberecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 18004638 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2018, Seite 117

Anmerkung und Zusammenfassung: Durchführung eines Stromkonzessionsvergabeverfahrens gemäß §§ 46 ff. EnWG

- OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.11.2017 - 11 U 51/17 (Kart) -*

Leitsätze der Redaktion:

  1. Bei der Bestimmung der Auswahlkriterien im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens steht der Kommune ein weiter Entscheidungsspielraum zu, der auch dann nicht ohne Weiteres überschritten ist, wenn eine größere Abweichung von den einschlägigen Musterkriterienkatalogen erkennbar ist.
  2. Der Konzessionsinhaber als Inhaber des Wegerechts schuldet Konzessionsabgaben auch für den Strom, der innerhalb des Konzessionsgebiets über öffentliche Verkehrswege bezogen und sodann über nicht…
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