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Titel: Anwendung des Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie ohne tatsächlichen - gegenwärtigen oder potentiellen - Wetbewerb
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 19.01.2017
Aktenzeichen: C-344/15, National Roads Authority
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 18004639 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2018, Seite 122

Anwendung des Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie ohne tatsächlichen - gegenwärtigen oder potentiellen - Wetbewerb

- EuGH, Urteil vom 19.01.2017, C-344/15, National Roads Authority -

Tenor:

Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, die eine Tätigkeit ausübt, die darin besteht, Zugang zu einer Straße gegen Zahlung einer Maut zu gewähren, in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens nicht als mit den privaten Betreibern im Wettbewerb stehend anzusehen ist, die Mautgebühren auf anderen mautpflichtigen Straßen gemäß einem Vertrag…

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