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Titel: Gründung eines Zweckverbands und Aufgabenübergang kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts bei »echter« Kompetenzverlagerung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen)
Datum: 03.08.2017
Aktenzeichen: 13 Verg 3/13
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Recht der kommunalen Betriebe, Vergaberecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 18004668 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2018, Seite 146

Gründung eines Zweckverbands und Aufgabenübergang kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts bei »echter« Kompetenzverlagerung

- OLG Celle, Beschluss vom 03.08.2017 - 13 Verg 3/13 -*

Leitsatz des Gerichts:

Die Gründung eines Zweckverbandes und die Übertragung einer Aufgabe auf diesen stellt keinen öffentlichen Auftrag i. S. v. Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der RL 2004/18/EG und i. S. v. § 99 Abs. 1 GWB a. F. dar, wenn eine »echte« Kompetenzverlagerung vorliegt, d. h. dem Zweckverband die mit der verlagerten Kompetenz verbundenen Zuständigkeiten über - tragen worden sind, er eine eigene Entscheidungsbefugnis innehat und über eine finanzielle Unabhängigkeit verfügt (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2016 -…

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