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Titel: Mitbenutzung der Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung zur Außenbereichsentwässerung
Behörde / Gericht: VG Göttingen
Datum: 25.01.2017
Aktenzeichen: 3 A 209/15
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 18004704 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2018, Seite 186

Mitbenutzung der Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung zur Außenbereichsentwässerung

- VG Göttingen, Urteil vom 25.01.2017 - 3 A 209/15 -

Leitsatz des Gerichts:

Der Ausgleich von Über- und Unterdeckungen aus mehrjährigen Kalkulationsperioden darf noch nach dem Ablauf des Dreijahreszeitraumes gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 NKAG erfolgen.

Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage vom 23.2.2015 gegen ihre Heranziehung zu Abwasserbeseitigungsgebühren für das Jahr 2014. Zur Begründung trägt sie im Wesentlichen vor, die Beklagte habe die gebührenfähigen Kosten nicht für jede öffentliche Einrichtung separat ermittelt. Oberflächenwasser aus dem Außenbereich, welches…

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