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Titel: Vorabinformations- und Wartepflicht auch unterhalb der Schwellenwerte
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 13.12.2017
Aktenzeichen: I-27 U 25/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Vergaberecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 18004699 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2018, Seite 177

Vorabinformations- und Wartepflicht auch unterhalb der Schwellenwerte

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 - I-27 U 25/17 -*

Leitsätze der Redaktion:

  1. Auch unterhalb der Schwellenwerte und unterhalb einer Binnenmarktrelevanz ist ein Vertrag über Überlassung eines Grundstücks zwecks Betriebs von Sport- und Freizeitanlagen in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu vergeben.
  2. Ein Vertrag ist nichtig, wenn der Vertrag unter Verstoß gegen die Informations- und Wartepflicht geschlossen wurde.
  3. Bei Verstößen steht Bietern und Bewerbern der Zivilrechtsweg offen, um im Wege einer einstweiligen Verfügung ein Zuschlagsverbot…
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