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Titel: Festsetzungsverjährung bei einem Übergang von Aufgaben auf einen anderen Aufgabenträger
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 12.05.2017
Aktenzeichen: 5 K 1797/15
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 18004780

Festsetzungsverjährung bei einem Übergang von Aufgaben auf einen anderen Aufgabenträger

- VG Frankfurt, Urteil vom 12.05.2017 - 5 K 1797/15 -

Leitsatz der Redaktion:

§ 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg (a.F.) ist nach wie vor auf diejenigen Fälle anwendbar, in denen der Anschlussbeitrag zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung des KAG (1.2.2004) bereits festsetzungsverjährt gewesen wäre, wenn der Satzungsgeber eine wirksame Beitragssatzung erlassen hätte. In diesen Fällen verstößt die spätere Heranziehung des Grundstückseigentümers auf der Grundlage von § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg (n.F.) gegen das Verbot der (echten) Rückwirkung gesetzlicher Vorschriften. Die Übernahme der…

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